Viel wurde im Vorfeld diskutiert, nun steht fest, wie die Neuerungen der im Herbst in Kraft tretenden 33. StVO-Novelle aussehen werden. Verbesserungen erhofft man sich vor allem im Bereich der Fußgänger- und Radfahrersicherheit.

Fahrradfahrern ist es zukünftig erlaubt bei Rot nach rechts einzubiegen, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist. Erlaubt wird auch das Nebeneinanderfahren unter gewissen Voraussetzungen. Das Fahrradfahren neben Kindern unter 12 Jahren wird immer erlaubt sein, mit Ausnahme von Straßen mit Schienen.

In 30er Zonen wird das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern dann erlaubt, wenn es sich nicht um Vorrang- oder Schienenstraßen handelt.

Neue Strafbestimmungen und Einsatzfahrzeuge

Mangelhafte oder fehlende Ausrüstungsteile bei Fahrrädern werden in Zukunft als ein einziges Vergehen geahndet, statt wie bisher jeden Mangel einzeln zu strafen.

Neu ist auch die Kategorisierung der Polizeifahrräder als Einsatzfahrzeuge, wodurch diese mit Blaulicht und Folgetonhorn ausgestattet werden können.

In Kraft treten soll die Novelle im Herbst, bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die derzeit geltenden Bestimmungen aufrecht.

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