Was ist zu melden?
Wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung besitzen, also ein Gerät, das Rundfunktechnologien verwendet, dann müssen Sie das melden (VwGH vom 30.06.2015, Zl. Ro2015/15/0015).
Das bedeutet: Jeder Fernseher an sich stellt eine Rundfunkempfangsanlage dar und ist damit melde- und gebührenpflichtig. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen.
Beispiele melde- und gebührenpflichtiger Gerätekonstellationen:
- Fernsehgeräte
- Kabel-TV
- Satelliten-TV
- Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio- Karte
- Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang
Autoradios brauchen nicht gemeldet werden.
Bitte beachten Sie:
- Auf dem Anmeldeformular müssen alle Angaben, die für die Gebührenbemessung notwendig sind, gemacht werden.
- Wer eine Meldung überhaupt nicht oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich somit strafbar!
- Selbst wenn Sie Kabel-Anschluss, Satelliten-Empfang oder Pay-TV haben, ersetzt das nicht die Meldung und Entrichtung der Rundfunkgebühren. Dies betrifft auch Unternehmer, die AKM- oder sonstige Gebühren zahlen müssen.
Weiters ist zu melden:
- Änderung des Namens bzw. Firmenwortlautes des Rundfunkteilnehmers (z.B. bei Namensänderung durch Heirat)
- Änderung des Standorts, an dem der Rundfunkteilnehmer die Rundfunkempfangseinrichtungen betreibt oder betriebsbereit hält (z.B. bei Übersiedlung)
- Weiterere Wohnsitze (z.B. Ferienwohnung, Wochenendhaus etc.)
- Portable-Geräte: Dort wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden.
- Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung
Bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt:
GIS Gebühren Info Service, Postfach 1000, 1051 Wien
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort betriebsbereit aufgestellt ist. Und sie erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt.
gis.at
