Die nächste Kältewelle steht vor der Tür und die macht das Arbeiten vor allem im Freien unangenehm kalt. Auch in Innenräumen zum Beispiel bei der Herstellung, Lagerung, dem Transport und Verkauf von Nahrungsmittel oder in Kühlräumen spricht man von Kältearbeit. Diese beginnt für den Menschen nicht erst bei Minusgraden, sondern bereits weit im Plusbereich der Lufttemperatur bei +15° C bis +10° C. Für diese Fälle gilt es Regelungen und Vorsorgemaßnahmen einzuhalten.

Worauf ist zu achten?

In erster Linie ist darauf zu achten, dass die Temperatureinflüsse so gering wie möglich gehalten werden. Im zweiten Schritt sind technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Windschutz, Stapler mit beheizbarem Sitz, Aufwärmzeiten, etc.) zu treffen. Erst als letzte Möglichkeit hat der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung zu erfolgen. Hier sind Sicherheitsfachkraft, ArbeitsmedizinerIn, Betriebsrat und Sicherheitsvertrauensperson mit einzubeziehen. Für werdende Mütter gilt ein generelles Beschäftigungsverbot ab -5° C.

Kältearbeit im Freien

Wetter- und Kälteschutzkleidung müssen von den ArbeitgeberInnen zur Verfügung gestellt werden. Wenn notwendig, muss auch eine Ausrüstung zum Wechseln vorhanden sein. Für die Schutzkleidung sind gesetzliche Bestimmungen und Normen anzuwenden.

Wie lange?

Es gibt arbeitswissenschaftlich anerkannte Grenzwerte, die bei der Arbeitsplatzevaluierung heranzuziehen sind. Eine DIN-Norm teilt anhand der Lufttemperatur die Kältearbeitsplätze in fünf Kältebereiche ein (von kühl bis tiefkalt) und legt dazu die notwendigen Aufwärmzeiten fest. Zum Beispiel muss bei -22° C nach 90 Minuten Arbeitszeit mindestens 30 Minuten in einem wärmeren Bereich gearbeitet werden oder es sind Aufwärmpausen zu machen. Der wärmere Bereich muss, je nach körperlicher Belastung, eine Temperatur zwischen mindestens +12° C und +25° C aufweisen.

Beheizte Aufenthaltsräume

Bei tiefen Temperaturen kann zum Aufwärmen ein beheizter Arbeitsplatz/Aufenthaltsraum erforderlich sein. Für BauarbeiterInnen sind Aufenthaltsräume mit mindestens +21° C nötig, die Witterungsschutz bieten. Auch die Ausgabe von Heißgetränken ist eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme.

 

 

 

 

 

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