Früh genug bewerben – das Aufnahmeverfahren hat mehrere Phasen!

Die Landespolizeidirektion Vorarlberg ist laufend auf der Suche nach jungen, engagierten Nachwuchskräften. Wir bieten einen abwechslungsreichen und krisensicheren Job, mit Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichsten Fachbereichen.

Sie bekommen eine fundierte und bezahlte Ausbildung, in theoretischen als auch praktischen Bereichen, und schließen diese nach zwei Jahren mit der Dienstprüfung bzw. Ernennung zum Inspektor / zur Inspektorin ab.

Anschließend versehen Sie Ihren Dienst auf den verschiedenen Polizeiinspektionen in Vorarlberg (auf persönliche Wünsche wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen).

Dass die Tätigkeit fordernd ist, manchmal auch gefährlich und entbehrungsreich, soll dabei nicht verschwiegen werden, Sie werden während Ihrer Ausbildung aber gut darauf vorbereitet und werden den Herausforderungen stets gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen begegnen. Polizeiarbeit ist Teamarbeit!

Die Polizei braucht Persönlichkeiten mit hohen Werten, die bereit sind eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen. Als ein erfolgreiches Dienstleistungsunternehmen mit ausgezeichneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es unser Ziel, weiterhin dieses Niveau zu halten.

 

Die Bewerbungsvoraussetzungen:

• österreichische Staatsbürgerschaft;

• volle Handlungsfähigkeit;

• ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Polizeidienst;

• abgeleisteter Präsenzdienst oder abgeleisteter Zivildienst;

• Lenkberechtigung Klasse B;

• einwandfreier Leumund (keine Vorstrafen)

Das Auswahlverfahren umfasst:

• eine schriftliche Eignungsprüfung (Diktat, Grammatiktest, Intelligenztest und Persönlichkeitsfragebogen);

• ein Aufnahmegespräch;

• einen Sporttest (Laufen, Schwimmen, Liegestütze und medizinischer Bewegungskoordinationstest, Bergungssimulation);

• eine polizeiärztliche Untersuchung; sämtliche notwendigen Facharztbefunde müssen von den BewerberInnen auf eigene Kosten beigebracht werden; Bei Sehschwäche oder nach einer Augen-OP sowie bei Rot-Grün-Farbsinnschwäche ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen.

• eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 ff SPG.

Die Bezahlung während der Ausbildung:

1. - 12. Monat der Ausbildung
netto ca. 1.260,- €

13. - 24. Monat der Ausbildung
außerhalb der Praxisphase (7 Monate)
netto ca. 1.460,- €

in der Praxisphase (5 Monate)
netto ca. 1.700,- €

Nach Abschluss der Grundausbildung (inkl. Nebengebühren und Zulagen)
über netto 2.000,- €